Landwirtschaftliches Biomasse-Kompetenzzentrum |
Geschäftsfelder
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Wir wissen wie Landwirte denken.
Das
landwirtschaftliche Biomasse-Kompetenzzentrum ist seit 1993 sehr
erfolgreich und für eine große Anzahl von Auftraggebern am Markt tätig.
Wir beraten bevorzugt an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und
Industrie:
-
industrielle Großunternehmen
-
gewerbliche Unternehmen
- Kommunen
- Landwirtschaftsbetriebe.
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Unsere Erfahrungen betreffen alle landwirtschaftlichen Aspekte der
Erzeugung, Bereitstellung und Verwendung von Biomasse. Wir bieten
komplette Dienstleistungen an zu folgenden Schwerpunkten:
- Vermittlung von Anbauflächen und Betrieben
- Energiepflanzenanbau
- naturschutzverträglicher Biomasseanbau
- klimaschützender Biomasseanbau
- Biomasselieferverträge
- Kurzumtriebsplantagen
- Beratung zur Zertifizierung nach BioSt-NachV)¹ und Biokraft-NachV)² (gemäß EU-Richtlinien 28/2009 und 34/1998)
- Betriebsmanagement
- Lohnunternehmen
Beratungsformen:
- Fachberatung (Investitionsunterlagen, Vermittlungen, Vertragsunterlagen)
- Gutachten, Studien, Expertisen
- Projektmanagement
- Coaching, Seminare
1
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S.
2174). Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur
Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur
Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und
2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16). Die Verpflichtungen aus
der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen
und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der
Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt
durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81)
geändert worden ist, sind beachtet worden.
2 Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl.
I S. 3182)" Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie
2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur
Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und
2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16) sowie der Umsetzung der
Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die
Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die
Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der
Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des
Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen
gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (ABl.
L 140 vom 5.6.2009, S. 88). Die Verpflichtungen aus der Richtlinie
98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998
über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und
technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der
Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt
durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81)
geändert worden ist, sind beachtet worden.
Herr Dr. Rainer Friedel, Inhaber und Geschäftsführer der AÖC beim Vortrag zur Biomassenutzung in Szczecin, Polen
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